AGBen
§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGBen gelten für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der the7youPhotographie (Fotograf: Immanuel Sindermann). Diese AGBen dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGBen der the7youPhotographie gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGBen vor.
(2) Der Fotograf hat das Recht die Bestimmung der AGBen zugunsten des Auftraggebers (z. B. Verlängerung der Reklamationsfrist)zu ändern oder auf diese zu verzichten. Der Fotograf bestätigt dem Auftraggeber diese Änderungenschriftlich oder per Email, sowie etwaige Fristverlängerrungen (oder Ähnliches)die dann anstelle der betroffenen Bestimmungen rechtsgültig sind.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGBen sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(4) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch/technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 2 Nutzungs-und Urheberrecht
(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar
(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Alle digitalen Kopien werden mit Wasserzeichen versehen. Diese Fotografieren dürfen zur privaten Nutzung vervielfältigt und in soziale Netzwerke wie Facebook veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Fotografien, bei denen das Wasserzeichen raus gekauft wurde.
(3) Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der
gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Das
Entfernen des Wasserzeichens ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt. Selbiges gilt für
die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte. Der Fotograf behält sich das Recht vor gegen
Verstöße straf- und/oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
(4) Eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich
welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit
vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für
Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig
verändert bzw. verfremdet wurden.
(5) Der Fotograf verwendet die aufgenommen Fotografien ausschließlich zur Erfüllung des
Auftrages. Eine anderweitige Nutzung findet nicht statt.
(6) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVDs oder wie vereinbart über.
(7) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer kommerziellen Verwertung der Fotos, so
kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem
Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den
Fotografen zum Schadensersatz.
(8) Der Auftraggeber erhält bei digitalen Kopien ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial
hochauflösend im Format JPG (1500x1000px bei einer Auflösung von 92dpp). Die Menge liegt
im Ermessen des gebuchten Shootings. Die Auswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von
unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
(9) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen
(Modelvertrag) müssen schriftlich vereinbart werden.
§3 Datensicherung
(1) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten (RWA, JPG, TIF usw.), Abzüge, Bearbeitungen
und Kopien sind nicht Teil des Auftrags. Es erfolgt demnach keine Sicherung durch den
Fotografen.
(2) Die Bilddaten werden durch den Fotografen nach Ablauf der Reklamationsfrist (§ 5 Abs. 6
dieser AGBen), frühestens nach 7 spätestens aber nach 14 Tagen, der Vernichtung zugeführt.
Ein nachträgliches Wiederherstellen ist ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber kann die Sicherung der Bilddaten durch den Fotografen buchen, in
diesem Fall verpflichtet sich der Fotograf für mindestens 5 Jahre diese aufzubewahren. Von
der Sicherung betroffen sind ausschließlich die bearbeiteten Bilddaten, die der Auftraggeber
im Rahmen seines Auftrages gekauft hat (Bilddaten für Abzüge, Fotogeschenke, Fotobücher
usw.). Ein nachträgliches Bearbeiten der Bilddaten ist nur bedingt möglich und wird neu
berechnet.
§ 4 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Dieses errechnet sich nach dem
gebuchten Shooting.
(2) Am Tag des Shootings ist der Paketpreis in bar zu zahlen. Ist zu diesem Zeitpunkt nicht geregelt, welches Paket der Auftraggeber am Ende buchen möchte, so ist der Paketpreis des ersten Paketes (Paket 1) zu zahlen. Ein späterer Wechsel in ein höheres Paket ist jederzeit möglich, der Wechsel in ein niedrigeres (günstigeres) Paket ist ausgeschlossen.
(3) Fällige Rechnungen, die aufgrund einer Nachbestellung oder eines Paketwechsels gestellt
werden, sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung
bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum und im Besitz des Fotografen.
(4) Für den Auftrag gilt die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung (die der
Fotograf dem Auftraggeber per Email an dessen Emailadresse zusendet) auf der Website der
the7youPhotographie (www.fotograf-hueckelhoven.de) zum Download bereitsteht. Ändert der Fotograf nach
Erteilung der Auftragsbestätigung die besagte Preisliste, bleibt der Auftrag von diesen
Änderungen unberührt. Ändert der Fotograf seine Preisliste nach der Reklamationsfrist (§ 5
Abs. 6 dieser AGBen), ist für alle weiteren Bestellungen, wie z. B. Zweitdrucke, die geänderte
Preisliste gültig.
(5) Die Frist zum Widerruf des Auftrags beginnt mit erhalt der Auftragsbestätigung und endet
48 Stunden vor dem gebuchten Shoot. Bei Nichteinhalten der Frist ist der Fotograf berechtigt
eine Aufwandsentschädigung von 50% des ersten Paketpreises (Paket 1) zu erhoben.
(6) Sollte der vereinbarte Termin im Verschulden einer Vertragspartei nicht zustande kommen,
kann ein Ersatztermin gestellt werden. Bei Absagen, gleich welcher Art, müssen erfolgte
Auslagen, der von der Absage betroffenen Partei, ersetzt werden. Geltend gemacht werden
können hier nur erfolgte, nachweisbare Auslagen (Leihgebühr / Kauf von Kostümen,
genehmigungspflichtige Anmeldungen bei Städte und Gemeinden usw.). Auf weitergehender
Schadenersatz verzichten beide Parteien.
§ 5 Haftung/ Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für
sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch
schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust an / von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall
begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre
Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem
Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline
liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der
Fotograf bestimmen.
(6) Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der
Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als
vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. Beanstandungen können nur bei falsch
gelieferter Ware erhoben werden. Erteilt der Auftraggeber den Druckauftrag sind die vom
Druck betroffenen Produkte vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 6 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Auftragsdaten werden vom Fotografen für 10 Jahre aufbewahrt und dann der Vernichtung zugeführt. Alle Bilddaten, Abzüge, Bearbeitungen und Kopien sind hiervon ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 - 3 dieser AGBen).
§ 7 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGBen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins
Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.
(5) Der Fotograf versichert, dass Veränderungen am Bild der qualitativen Aufwertung dienen.
Die Fotos dürfen bearbeitet und verfremdet werden, solange es der Bildsituation nicht
entgegenwirkt.
(6) Der Auftraggeber hat eine Kopie des Auftrages sowie der AGBen für seine Unterlagen
erhalten, gelesen und zugestimmt.
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